Die Zielgruppe

Job Coaching können Personen im arbeitsfähigen Alter in Anspruch nehmen
wenn sie einen Grad der Behinderung von mind. 50 % aufweisen
begünstigte Personen im Sinne des § 2 Behinderteneinstellungsgesetzes sind
Jugendliche (15 - 24 Jahre), die im Rahmen der integrativen Lehre durch die
Berufsausbildungsassistenz begleitet werden
Jugendliche, die in Projekten wie z.B. Arbeitsassistenz, Clearing, ...
betreut werden


DAS ANGEBOT

Qualifizierung direkt am Arbeitsplatz, im Betrieb
Analysieren und strukturieren des Arbeitsplatzes
sowie der individuellen Arbeitsabläufe
Unterstützung aller Beteiligten in der Einschulungs-
bzw. Einarbeitungsphase oder bei Umschulung
Intervention im Krisenfall


ZIELE DES JOB COACHING

Gelungene Integration im Betrieb
Reibungsloser Ablauf der Arbeit
Funktionierende Kommunikation
zwischen behinderten und nicht
behinderten MitarbeiterInnen
Reduktion von Hemmschwellen
im Umgang mit behinderten Menschen


JOB COACHING UNTERSTÜTZT

direkt im Betrieb bei der Integration von Menschen mit Einschränkungen.
Durch eine intensive, individuelle, pädagogisch fundierte Begleitung und
Qualifizierung am Arbeitsplatz soll, unter Berücksichtigung der Interessen
und Bedürfnisse von ArbeitnehmerInnen und Betrieben, eine möglichst
optimale Integration erreicht werden.

Der Job Coach kann angefordert werden, sobald ein aufrechtes
Dienstverhältnis besteht. In der Regel wird Job Caoching ange-
fordert durch: Arbeitsassistenz, Berufsausbildungsassistenz, AMS, ...

Die Betreuungszeit kann bis zu 6 Monate dauern.



Kosten

Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist freiwillig und unentgeltlich!





HIER FINDEN SIE INFORMATION ÜBER DAS JOB COACHING TEAM

 



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