Was ist eine integrative Berufsausbildung?

Die Integrative Berufsausbildung ermöglicht nach § 8b Berufsausbildungs-
gesetz, Jugendlichen mit besonderem Unterstützungs-Bedarf:

1. eine Verlängerung der Lehrzeit
Die Ausbildung in einem Lehrberuf kann um ein Jahr, in Ausnahmefällen um
höchstens zwei Jahre verlängert werden.

oder

2. eine Teilqualifizierung (mit/ohne Berufsschulbesuch)
Die Ausbildungsdauer im Rahmen der Teilqualifizierung wird in einem Ausbildungsvertrag festgelegt. In diesem Ausbildungsvertrag stehen die Teilqualifikationen (Fertigkeiten und Kenntnisse), die erlernt werden sollen
und die Ausbildungsdauer (zwischen ein und drei Jahren).




Voraussetzungen zur Inanspruchnahme

Abklärung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeit durch Clearing
Abklärung von beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für Jugendliche
mit sonderpädagogischen Förderbedarf zwischen dem 13. und dem
vollendeten 24. Lebensjahr.
Bestätigung des AMS


Integrative Berufsausbildung

für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf
für Jugendliche mit keinem oder negativem Hauptschulabschluss
für Jugendliche mit einer Behinderung im Sinne des Behindertengesetzes
für Jugendliche mit einem in der Person begründetem Vermittlungshindernis



Während der gesamten Dauer der integrativen Berufsausbildung werden
die Auszubildenden von der Berufausbildungsassistenz (BAS) begleitet und unterstützt.



Die Aufgaben der BerufsausbildungsassistentInnen

organisieren und koordinieren
Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche
PartnerInnen bei Lehr-/Ausbildungsvertragsabschluss
Kontakt zu Betrieb und Berufsschule
Begleitung bis Ausbildungsabschluss


Kosten

Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist unentgeltlich!





HIER FINDEN SIE INFORMATION ZUM BAS TEAM

 









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