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mit dem Ziel, behinderten jugendlichen Menschen ihre Perspektiven in Bezug auf ein künftiges Berufsleben aufzuzeigen und Entscheidungsgrundlagen für ein realistisches weiteres Vorgehen in Richtung berufliche Integration bereitzustellen.
Beratung, Betreuung, Begleitung und diagnostische Tätigkeiten
Grundsätzlich steht Clearing allen Jugendlichen mit Behinderungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf zwischen dem 13. und vollendeten
24. Lebensjahr offen.
Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist unentgeltlich!
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