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Die Integrative Berufsausbildung ermöglicht nach § 8b Berufsausbildungs-
gesetz, Jugendlichen mit besonderem Unterstützungs-Bedarf:
1. eine Verlängerung der Lehrzeit
Die Ausbildung in einem Lehrberuf kann um ein Jahr, in Ausnahmefällen um
höchstens zwei Jahre verlängert werden.
oder
2. eine Teilqualifizierung (mit/ohne Berufsschulbesuch)
Die Ausbildungsdauer im Rahmen der Teilqualifizierung wird in einem Ausbildungsvertrag festgelegt. In diesem Ausbildungsvertrag stehen die Teilqualifikationen (Fertigkeiten und Kenntnisse), die erlernt werden sollen
und die Ausbildungsdauer (zwischen ein und drei Jahren).
Während der gesamten Dauer der integrativen Berufsausbildung werden
die Auszubildenden von der Berufausbildungsassistenz (BAS) begleitet und unterstützt.
Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist unentgeltlich!
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