
Die Zielgruppe
- Job Coaching können Personen im arbeitsfähigen Alter in Anspruch nehmen
- wenn sie einen Grad der Behinderung von mind. 50 % aufweisen
- begünstigte Personen im Sinne des § 2 Behinderteneinstellungsgesetzes sind
- Jugendliche (15 - 24 Jahre), die im Rahmen der integrativen Lehre durch die
- Berufsausbildungsassistenz begleitet werden
- Jugendliche, die in Projekten wie z.B. Arbeitsassistenz, Clearing, ...
- betreut werden
DAS ANGEBOT
- Qualifizierung direkt am Arbeitsplatz, im Betrieb
- Analysieren und strukturieren des Arbeitsplatzes
- sowie der individuellen Arbeitsabläufe
- Unterstützung aller Beteiligten in der Einschulungs-
- bzw. Einarbeitungsphase oder bei Umschulung
- Intervention im Krisenfall
ZIELE DES JOB COACHING
- Gelungene Integration im Betrieb
- Reibungsloser Ablauf der Arbeit
- Funktionierende Kommunikation
- zwischen behinderten und nicht
- behinderten MitarbeiterInnen
- Reduktion von Hemmschwellen
- im Umgang mit behinderten Menschen
JOB COACHING UNTERSTÜTZT
direkt im Betrieb bei der Integration von Menschen mit Einschränkungen.
Durch eine intensive, individuelle, pädagogisch fundierte Begleitung und
Qualifizierung am Arbeitsplatz soll, unter Berücksichtigung der Interessen
und Bedürfnisse von ArbeitnehmerInnen und Betrieben, eine möglichst
optimale Integration erreicht werden.
Der Job Coach kann angefordert werden, sobald ein aufrechtes
Dienstverhältnis besteht. In der Regel wird Job Caoching ange-
fordert durch: Arbeitsassistenz, Berufsausbildungsassistenz, AMS, ...
Die Betreuungszeit kann bis zu 6 Monate dauern.
Kosten
Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist freiwillig und unentgeltlich!
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