
Was ist eine integrative Berufsausbildung?
Die Integrative Berufsausbildung ermöglicht nach § 8b Berufsausbildungs-
gesetz, Jugendlichen mit besonderem Unterstützungs-Bedarf:
1. eine Verlängerung der Lehrzeit
Die Ausbildung in einem Lehrberuf kann um ein Jahr, in Ausnahmefällen um
höchstens zwei Jahre verlängert werden.
oder
2. eine Teilqualifizierung (mit/ohne Berufsschulbesuch)
Die Ausbildungsdauer im Rahmen der Teilqualifizierung wird in einem Ausbildungsvertrag festgelegt. In diesem Ausbildungsvertrag stehen die Teilqualifikationen (Fertigkeiten und Kenntnisse), die erlernt werden sollen
und die Ausbildungsdauer (zwischen ein und drei Jahren).
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme
- Abklärung der beruflichen Entwicklungsmöglichkeit durch Clearing
- Abklärung von beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten für Jugendliche
- mit sonderpädagogischen Förderbedarf zwischen dem 13. und dem
- vollendeten 24. Lebensjahr.
- Bestätigung des AMS
Integrative Berufsausbildung
- für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- für Jugendliche mit keinem oder negativem Hauptschulabschluss
- für Jugendliche mit einer Behinderung im Sinne des Behindertengesetzes
- für Jugendliche mit einem in der Person begründetem Vermittlungshindernis
Während der gesamten Dauer der integrativen Berufsausbildung werden
die Auszubildenden von der Berufausbildungsassistenz (BAS) begleitet und unterstützt.
Die Aufgaben der BerufsausbildungsassistentInnen
- organisieren und koordinieren
- Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche
- PartnerInnen bei Lehr-/Ausbildungsvertragsabschluss
- Kontakt zu Betrieb und Berufsschule
- Begleitung bis Ausbildungsabschluss
Kosten
Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist unentgeltlich!
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